I. VERTRAGSABSCHLUSS UND ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN DES KÄUFERS
1. Der Käufer ist an seine Bestellung bis zu zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich, falls die Bestellung nicht angenommen wird.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
3. Abweichend hiervon ist eine Zustimmung des Verkäufers nicht erforderlich, wenn die berechtigten Interessen des Käufers die schützenswerten Interessen des Verkäufers überwiegen.
II. ZAHLUNG
1. Der Kaufpreis sowie Preise für vereinbarte Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Gegen Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
1. Liefertermine und Fristen müssen schriftlich vereinbart werden und sind verbindlich oder unverbindlich festlegbar.
2. Der Käufer kann den Verkäufer zur Lieferung auffordern, wenn eine unverbindliche Lieferfrist um mehr als zehn Tage überschritten wird. Der Verkäufer gerät dann in Verzug. Bei Verzögerungsschäden haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit maximal bis zu 5 % des Kaufpreises.
3. Für einen verbindlichen Liefertermin tritt der Lieferverzug automatisch bei Überschreitung ein, und die Rechte des Käufers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, die den Verkäufer unverschuldet daran hindern, rechtzeitig zu liefern, führen zur angemessenen Verlängerung der Fristen. Übersteigen solche Verzögerungen vier Monate, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. ABNAHME
1. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Kommt der Käufer der Abnahme nicht nach, kann der Verkäufer Schadenersatzansprüche geltend machen.
2. Bei Schadenersatzanspruch des Verkäufers beträgt dieser pauschal 10 % des Bruttokaufpreises. Die Schadenersatzsumme kann angepasst werden, wenn ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt für Forderungen aus laufenden Geschäften bestehen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
1. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer das Fahrzeug nicht veräußern oder Dritten zur Nutzung überlassen.
VI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt werden, sofern dies im Kaufvertrag vermerkt ist.
2. Die Haftung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer ist und das Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erwirbt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Bei Verbrauchsgüterkäufen gelten für Mängelbeseitigungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Käufer hat das Fahrzeug am Sitz des Verkäufers zur Mängelbeseitigung bereitzustellen. Ersatzteile werden Eigentum des Verkäufers.
4. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
5. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für eine garantierte Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VII. DIGITALE ELEMENTE UND SOFTWARE
1. Das Fahrzeug kann mit digitaler Software ausgestattet sein, wie Navigations- und Multimediasoftware sowie Steuerungssoftware, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht auf dem neuesten Stand ist.
2. Der Verkäufer stellt keine Updates, Upgrades oder sonstige Aktualisierungen für diese Software bereit und übernimmt keine Verantwortung für die Bereitstellung zukünftiger Software-Updates durch den Fahrzeughersteller oder Drittanbieter.
3. Der Verkäufer führt keine Aktualisierungen der digitalen Software vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer durch.
VIII. DATENSCHUTZ
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung, die dem Käufer zugänglich gemacht wird.
IX. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.
X. GERICHTSSTAND
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
2. Für Ansprüche gegenüber Verbrauchern gilt der Gerichtsstand ihres Wohnsitzes. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt der Sitz des Verkäufers.
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